Die Polizei in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg hat wiederholt festgestellt, dass sogenannte rote Kennzeichen nicht ordnungsgemäß genutzt werden. Diese Kennzeichen sind ausschließlich für bestimmte Zwecke wie Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten bestimmt und müssen in das Fahrzeugscheinheft eingetragen sein. Missbräuchliche Nutzung, wie private Fahrten oder Einkaufszwecke, kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat kategorisiert werden.
Ein aktueller Fall aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizei Nienburg illustriert die Problematik: Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein Pkw mit roten Kennzeichen festgestellt, das nicht ordnungsgemäß eingetragen war und ohne gültige Haftpflichtversicherung. Die Beteiligten wurden entsprechend Strafverfahren angezeigt. Die Polizei appelliert an Fahrzeughalter und Fahrzeugführende, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren, da Verstöße erhebliche straf- und versicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
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