Polizei weist auf rechtliche Unterschiede zwischen Pedelecs und Kleinkrafträder hin

Die Polizei in Nienburg und Schaumburg hat sich dazu geäußert, dass es wichtiger ist, die rechtlichen Unterschiede zwischen Pedelecs und Kleinkrafträder zu verstehen. Pedelecs sind verkehrsrechtlich grundsätzlich als Fahrräder einzustufen, da sie nur während des Tretens mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt werden. Sie erfordern keine Zulassung, Versicherungskennzeichen oder Fahrerlaubnis.

S-Pedelecs und andere elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen können oder ohne Pedalunterstützung antreiben, gelten als Kleinkrafträder und erfordern entsprechende Versicherung sowie eine gültige Fahrerlaubnis. Die Polizei warnt vor technischen Veränderungen an Pedelecs durch Tuning-Maßnahmen, die das Fahrzeug in einen Kleinkraftrad einstufen können. Fehlen Versicherung oder Fahrerlaubnis, kann dies zu Straftaten führen.

Nutzerinnen und Nutzer werden aufgefordert, sich vor der Inbetriebnahme über die geltenden Vorschriften zu informieren.