Hoya plant kürzere Genehmigungsprozesse für Windkraftanlagen

Hoya plant kürzere Genehmigungsprozesse für Windkraftanlagen

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya plant die Ausweisung von drei Windpark-Flächen als sogenannte Beschleunigungsgebiete. Betroffen sind die Projekte „Hohenholz“, „Stendern/Holtrup“ und „Hilgermissen“. Der Bauausschuss empfahl einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans, um die Umsetzung der Bundes- und EU-Vorgaben für erneuerbare Energien bürokratisch zu erleichtern. Laut Peter Bruns, Abteilungsleiter für räumliche Planung, handelt es sich hierbei primär um die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere der RED-III-Richtlinie der EU und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2023.

Beschleunigungsgebiete ermöglichen kürzere Genehmigungsprozesse, indem Umweltprüfungen bereits auf den Flächennutzungsplan verlagert werden. Thomas Aufleger von der NWP Planungsgesellschaft erklärte, dass der Ausbau von Windenergie gemäß EEG „im überragenden öffentlichen Interesse“ liege und die rechtlichen Rahmenbedingungen die Planungssicherheit erhöhen. Konkrete Bauprojekte existieren bislang noch nicht; die Umstellung auf Beschleunigungsgebiete bereitet lediglich den rechtlichen Rahmen vor.

Öffentliche Einwände, etwa zu Schall, Schattenwurf, Infraschall oder Lichtbelastung durch Rotorlampen, wurden diskutiert. Viele dieser Punkte würden erst bei konkreten Genehmigungsverfahren relevant. Modernste Technik sorge dafür, dass Warnlichter nur bei Annäherung von Flugobjekten aktiviert werden. Auch Bedenken im Bereich Naturschutz, etwa zu Seeadler- oder Schwarzmilanhorsten, seien angeblich rechtlich und wissenschaftlich weitgehend unbedenklich, da die Horste außerhalb relevanter Schutzbereiche lägen oder nicht mehr kartografisch verzeichnet seien.

Insgesamt sind in der Samtgemeinde derzeit zwischen 375,5 und 650,7 Hektar für Windenergieanlagen gesichert, je nach Berechnungsmethode (Rotor-Out oder Rotor-In). Dies entspricht etwa 1,74 Prozent der Samtgemeinde-Fläche, die jedoch knapp 47,8 Prozent der für Windenergie bis 2027 im Landkreis Nienburg gesicherten Flächen ausmacht. Der hohe Anteil erklärt sich durch die geografischen Gegebenheiten und die frühe Investition in den Windenergieausbau.